Für alle größeren Unternehmen hat das LkSG jetzt schon bzw. ab 2024 unmittelbare Geltung. Bei Verstößen gegen die Regelungen des LKSG drohen erhebliche Bußgelder und sonstige Sanktionen. Die Verantwortlichkeit der betroffenen Unternehmen erstreckt sich auch auf die unmittelbaren und mittelbaren „Zulieferer“. Auch Transport- und Logistikdienstleister sind als wesentlicher Teil der Supply Chain „Zulieferer“ in diesem Sinne. Die unmittelbar betroffenen Unternehmen sind durch das LkSG gezwungen, deren Logistikpartner in geeigneter Form einzubeziehen und mit zu verpflichten. Die korrekte und praxisgeeignete vertragliche Umsetzung ist eine Herausforderung für die gesamte Branche! Die Teilnehmer erhalten:
- Informationen zu den gesetzlich festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die eingesetzten Logistikdienstleister
- Handlungsvorschläge für die vertragliche Umsetzung
- Eine Darstellung der mittelbaren Auswirkung dieser Regelung auf die Logistikdienstleister
- Handlungsvorschläge für den Umgang mit diesen Anforderungen durch die Logistikdienstleister